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Vorsorge
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Vorsorge


Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Kontakt:

Tel.: +49 211 16008-58

E-Mail: vorsorge@bestatter.de

 

Es gibt eine ganze Reihe von guten Gründen, sich um die letzten Dinge rechtzeitig selbst zu kümmern. Sei es weil Alleinstehende sicher gehen wollen, das alles in Ihrem Sinne getan wird. Oder weil Verwandte und Freunde zu weit entfernt sind, um helfen zu können. Oft ist es auch der Wunsch, Angehörige von diesen ganzen anstehenden Entscheidungen zu befreien, die die Abwicklung einer Bestattung erfordern. Immer mehr Menschen erkennen dies und treffen deshalb selbst ihre Entscheidungen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie aufgeführt.

 

 

Welche Dokumente bereithalten?
 

Halten Sie bitte an einem für jeden erreichbaren Ort bereit:

  • Familienstammbuch oder standesamtliche Heiratsurkunde
  • Standesamtliche Geburtsurkunde
  • Versicherungsverträge/ Policen mit jeweils letzten Beitragsquittungen
  • Testament
  • Vollmachten (Post, Bank, etc.)
  • Bestattungsvorsorge-Vertrag (mit dazugehörigen Vollmachten)   
  • sonstige wichtige Unterlagen und Dokumente, eventuell noch fehlende oder unvollständige   
    Unterlagen können besorgt werden.


Ein Testament errichten


Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament zu errichten. Auch junge Ehepaare sollten überlegen, wer Erbe sein soll, wenn einem Ehepartner etwas zustößt. Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Fall müssen beide das von einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben. Unterschriften immer mit vollem Vor- und Zunamen, damit keine Personenmissverständnisse entstehen. Weiterhin ist äußerst wichtig, den Ort und Datum der Niederschrift festzuhalten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, das Ihr Testament auch in Kraft tritt, so hinterlegen Sie dieses beim Amtsgericht oder Notariat in amtliche Verwahrung.


Bestattungsvorsorgevertrag


Sprechen Sie mit uns, hier werden Sie sach- und fachgerecht über all die Dinge beraten die bereits vorab geklärt werden können. Sie haben dabei absolute Sicherheit, dass alle besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall genau so ausgeführt werden, wie Sie dies gewünscht haben. Alle notwendigen Schritte sowie die zu veranlassenden direkten Anweisungen werden in die Wege geleitet. Dieses Gespräch ist selbstverständlich streng vertraulich.


Vorsorgeversicherung


Durch die Streichung des Sterbegeldes ist es in vielen Fällen nützlich, solche Zusatzversicherungen abzuschließen. Dies kann auch im Rahmen des Bestattungsvorsorgevertrages geschehen. Hier gibt es speziell auf diesen Fall zugeschnittene Vertragskonzepte. Fragen Sie uns auch zu diesem Thema. Wir können Ihnen bestimmt ein günstiges Angebot machen. Natürlich können Sie entsprechende Verträge auch mit Versicherungsgesellschaften Ihrer eigenen Wahl vereinbaren.

Abschließend möchten wir sagen:

Für den gesamten Themenkreis „ Bestattungsvorsorgeregelungen“ finden Sie in uns den erfahrenen
und fachkompetenten Gesprächspartner.

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